E-Rezept

Seit dem 01.01.2024 sind E-Rezepte deutschlandweit für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpfilchtend. Somit haben die E-Rezepte auch in unseren Praxisalltag einzug erhalten. Folgerezepte können somit auch telefonisch und ohne Besuch der Praxis ausgestellt werden. Nichtsdestotrotz müssen Sie Ihre Versicherungskarte weiterhin einmal im Quartal in der Praxis vorzeigen.

Wie einfach es für Versicherte ist, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen, zeigen wir hier:

1. E-Rezept erhalten

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein E-Rezept und speichert es sicher in der Telematikinfrastruktur (TI).

2. Papierlos einlösen

In der Apotheke stecken Sie Ihre elektrelektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal.

3. Medikamente mitnehmen

Die Apothekerin oder der Apotheker ruft alle Ihre offenen E-Rezepte aus der TI ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus. Fertig!

Alternativ können Sie auch ganz bequem Ihr E-Rezept mittels Smartphone-App enilösen.

Weitere Patienteninformationen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung für Sie bereit gestellt.

https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf