Telefonische Krankschreibung

Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Seit dem 18. Dezember können Eltern auch eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder per Telefon erhalten. Voraussetzung: Patientinnen und Patienten sind in der Praxis bekannt und es liegen keine schwere Symptome vor.

Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippalen oder Magen-Darm Infekten dauerhaft möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Seit dem 18. Dezember 2023 können Eltern eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihres Kindes per Telefon bekommen. Eine solche Bescheinigung ist Voraussetzung, dass Eltern Krankengeld gezahlt wird, wenn sie aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. 

Entscheidung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte

Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Auch eine Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes können Eltern für bis zu fünf Werktage bekommen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Krankschreibung für Erwachsene: Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und die Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.  

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